Die Suchtforschung
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Drogenkonsum: Sucht als chronische ErkrankungInterdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung in GrundlseeBis zu 37.000 Österreicher haben einen „problematischen Konsum“ illegaler Drogen – dazu zählt auch die Beteiligung von Opiaten. Konsumerfahrungen mit illegalen Drogen finden sich in Österreich am häufigsten bei Cannabis. Etwa 30 bis 40 Prozent der jungen Erwachsenen haben bereits Erfahrungen mit dem Konsum von Cannabis gemacht. Rund 2 bis 4 Prozent der Österreicher haben zumindest einmal in ihrem Leben Ecstasy, Kokain und Amphetamine konsumiert und rund 1 bis 2 Prozent Opiate. Etwa fünf Prozent der Österreicher sind derzeit alkoholkrank. Beim Interdisziplinären Symposium zur Suchterkrankung Mitte Februar in Grundlsee wurde die Behandlung von Suchterkranken aus medizinischer, psychologischer und rechtlicher Sicht diskutiert.
(Grundlsee, am 27. Februar 2012) – „Interdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung: Medizinische, psychologische, psychosoziale und juristische Aspekte“ – unter diesem Motto trafen am 17. und 18. Februar 2012 in der Suchttherapie medizinische Experten aus ganz Österreich in Grundlsee, Steiermark zusammen. Auf der Tagesordnung der Konferenz stand eine große Auswahl von Themen – von psychiatrischen und somatischen Begleiterkrankungen von Suchtkranken und deren Therapie über strafrechtlichen Aspekten und Risiken für Ärzte, die opioidabhängige PatientInnen betreuen, bis hin zu Aufgaben der Klinischen Psychologie und Sozialarbeit in der Suchtdiagnostik und –therapie. Entstigmatisierung und Verhaltensänderung bei SuchtUnter dem Motto „Sucht als chronische Erkrankung“ stellte Univ.-Prof. Fischer die Problematik der Suchterkrankung dar: „Sucht ist eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung, der Zugang zur Behandlung muss in Österreich zweifellos verbessert werden. Diese Krankheit muss, wie alle anderen Krankheiten auch, optimal behandelt werden – Vorurteile gegen Suchtkranke sind fehl am Platz, denn Suchterkrankungen sind weder ein Zeichen von Schwäche noch ein Charakterfehler“, betonte Univ.-Prof. Fischer eingangs. Sie erläuterte, dass das Thema Suchtbehandlung und Opioid-erhaltungstherapie nach wie vor mit vielen falschen Vorurteilen behaftet sei. Neben der Behandlung mit Medikamenten sei es notwendig, auf der Verhaltensebene anzusetzen und Schulungen anzubieten, um Patienten in Richtung einer Verhaltensmodifikation zu bringen. Öffentlichkeit: Abwertung psychischer ErkrankungenMag. Ulla Konrad stellte ihre Erfahrungen aus Sicht der Psychologen dar, die gerade im Suchtbereich zu einer Verbesserung der Situation von Suchtkranken viel beitragen können. „Gerade im Hinblick auf Verhaltensänderungen von Patienten können Psychologen viel beitragen. Im Suchtbereich hat unsere Berufsgruppe zwei sehr wichtige Aufgabenbereiche, die noch ausbaufähig sind: Etwa die klinisch-psychologische Diagnostik, die gerade bei Suchterkrankungen sehr bedeutend ist, um auch psychische Begleiterkrankungen feststellen und die Therapie gezielt planen zu können“, so Mag. Konrad. Grundsätzlich fehle es laut der Expertin noch an Informationen, was klinisch-psychologische Diagnostik tatsächlich leistet. „Der zweite Teil ist die klinisch-psychologische Behandlung mit gezielten Methoden. Hier haben wir derzeit eine Lücke in der Versorgung im niedergelassenen Bereich außerhalb der Spitäler. Zudem besteht im Bereich der Entstigmatisierung und Gleichstellung der psychischen Erkrankungen wie Suchterkrankungen mit den somatischen Erkrankungen noch sehr großer Nachholbedarf. Gerade die Abwertung psychischer Erkrankungen bekommen wir bei der breiten Öffentlichkeit schwer aus den Köpfen“, stellte Mag. Konrad fest. Rechtlicher Aspekt:Univ.-Prof. Alois Birklbauer erläuterte in seinem Statement die Rolle des Strafrechts und merkte an, dass dieses in einer demokratischen Gesellschaft immer nur das letzte Mittel sein darf. „Der Staat straft, um einen Wert zu schützen, den er anders nicht schützen kann – im Suchtmittelstrafrecht ist es die Gesundheit der Bevölkerung. Jeder darf sich noch so unvernünftig ernähren, er darf zum Typ-2-Diabetiker werden – und wird dafür nicht bestraft. Nur beim Umgang mit Suchtmitteln ist der Gesetzgeber besonders streng. Obwohl der Konsum von Suchtgift in Österreich nicht strafbar ist, ist aber der Besitz von Suchtgift sehr wohl strafbar. Es wäre vernünftig, beim Suchtmittelgesetz die Spreu vom Weizen zu trennen: Die Gefährdung anderer Menschen soll strafbar sein, aber nicht die kleinen Angelegenheiten“, so Univ.-Prof. Birklbauer abschließend. Rückfragehinweis:
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Das nächste interdisziplinäre Symposium zur Suchterkrankung findet am 08. und 09.03.2013 statt. |
Bild vergrößern Die Vortragenden des Symposiums. |