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Neue Suchtgiftverordnung zur Opiatabhängigkeit

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat eine Verordnung für eine Verbesserung der Suchtgiftsubstitution unterschrieben, die mit 1. März 2007 in Kraft tritt.

Davon sollen ÄrztInnen und PatientInnen gleichermaßen profitieren. Das Ziel ist die Optimierung der ärztlichen Behandlung sowie der Verschreibung und Abgabe suchtgifthaltiger Arzneimittel im Rahmen der Substitutionsbehandlungen.

Das bedeutet, dass für ÄrztInnen, die in der Suchtgiftsubstitution tätig sind, eine bundesweit vereinheitlichte und standardisierte Ausbildung stattfinden wird. AmtsärztInnen in den öffentlichen Gesundheitsbehörden übernehmen Kontrolle, Monitoring und Fehlermanagement. Damit sollen Parallel- und Mehrfachbehandlungen vermieden werden.

Darüber hinaus wird ein ständiger Ausschuss für "Sicherheit in der Substitutionstherapie und Suchtmittelfragen" eingerichtet. Dieser soll den Informationsaustausch zwischen den in der Substitutionsbehandlung eingebundenen Gruppen sicherstellen.

Mehr unter
www.ris.bka.gv.at

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